Schon an den Winterschnitt gedacht?
Winterschnitt vom 01. Oktober bis 28. Februar
Schon gewusst? Ab dem 1. März gilt ein gesetzliches Verbot (§39 BNATSCHG) für das starke Zurückschneiden oder Entfernen von Hecken, Sträuchern und Bäumen. Dieser Schutz besteht bis Ende September, damit Vögel und andere Tiere während der Brutzeit ungestört bleiben.
Wozu der Winterschnitt?
Der Winterschnitt ist entscheidend für die Gesundheit und das Wachstum deiner Pflanzen. Durch gezieltes Schneiden im Winter wird die Bildung neuer Triebe und Blüten im Frühling gefördert. Zudem wird die Pflanze von Krankheiten befreit und die Luftzirkulation verbessert, was das Risiko von Schädlingen und herabfallenden Ästen verringert.Du benötigst Hilfe beim Winterschnitt?
Mit unserem Garten- und Landschafts-Team hast du einen zuverlässigen Profi an der Seite:
Kompetent, vielseitig, sozial.
Denn in unserem Inklusionsunternehmen arbeiten Menschen mit und ohne Beeinträchtigung stets Hand in Hand für deine Zufriedenheit.
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Jens Albert-Dowidat
Tel. 06301 7196-24
Mobil 0151 67651749
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